Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte von Friesen Enterprises (nachfolgend in Kurzform „Firma“, „wir“ oder „uns“) mit unseren Vertragspartnern (nachstehend in Kurzform „Kunde“, „Sie“ oder „Ihnen genannt). Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden von Friesen Enterprises nur nach gesonderter und schriftlicher Anerkennung akzeptiert.
Alle Vereinbarungen, die zwischen Friesen Enterprises und dem Kunden zwecks Ausführung eines Auftrages getroffen werden, sind in schriftlicher Form zu vereinbaren. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
Friesen Enterprises erbringt Dienstleistungen aus den Bereichen Web-Entwicklung, Web-Gestaltung, Programmierung und IT-Dienste. Die detaillierte Beschreibung der zu erbringenden Dienstleistungen ergeben sich aus den Ausschreibungsunterlagen, Briefings, Projektverträgen, deren Anlagen und Leistungsbeschreibungen von Friesen Enterprises.
Grundlage für die Dienstleistungen und Vertragsbestandteil ist neben dem Projektvertrag und seinen Anlagen das vom Kunden von Friesen Enterprises auszuhändigende Briefing. Wird das Briefing vom Kunden von Friesen Enterprises mündlich oder fernmündlich mitgeteilt, so erstellt Friesen Enterprises über den Inhalt des Briefings ein Re-Briefing, welches dem Kunden innerhalb von sieben Werktagen nach der mündlichen oder fernmündlichen Mitteilung übergeben wird. Dieses Re-Briefing wird verbindlicher Vertragsbestandteil, wenn der Kunde diesem Re-Briefing nicht innerhalb von sieben Werktagen widerspricht.
Jede Änderung und/oder Ergänzungen des Vertrages und/oder seiner Bestandteile bedarf der Schriftform. Dadurch entstehende Mehrkosten (zum Beispiel durch den Postversand) hat der Kunde zu tragen.
Ereignisse höherer Gewalt berechtigen Friesen Enterprises, das vom Kunden beauftragte Projekt, um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Ein Schadensersatzanspruch des Kunden gegen Friesen Enterprises resultiert daraus nicht. Dies gilt auch dann, wenn dadurch für den Kunden wichtige Termine und/oder Ereignisse nicht eingehalten werden können und/oder nicht eintreten.
Der Kunde erwirbt mit der vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorars für die vertraglich vereinbarte Dauer und im vertraglich vereinbarten Umfang die einfachen Nutzungsrechte an allen von Friesen Enterprises im Rahmen dieses Auftrages gefertigten Arbeiten. Diese Übertragung der einfachen Nutzungsrechte gilt, soweit eine Übertragung nach deutschem Recht möglich ist und gelten weltweit. Nutzungen, die über dieses Gebiet hinausgehen, bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung im Rahmen des Auftrages oder einer gesonderten schriftlichen Nebenabrede. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei Friesen Enterprises.
Die im Rahmen des Auftrages erarbeiteten Leistungen sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Diese Regelung gilt auch dann als vereinbar, wenn die nach dem Urheberrechtsgesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
Friesen Enterprises darf die von ihnen entwickelten Lösungen angemessen und branchenüblich signieren und den erteilten Auftrag für Eigenwerbung publizieren. Diese Signierung und werbliche Verwendung können durch eine entsprechende gesonderte Vereinbarung zwischen Friesen Enterprises und Kunde ausgeschlossen werden.
Die Arbeiten von Friesen Enterprises dürfen vom Kunden oder von vom Kunden beauftragter Dritter weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung, auch die von Teilen des Werkes, ist unzulässig. Bei Zuwiderhandlung steht Friesen Enterprises ein zusätzliches Honorar in mindestens der 2,5-fachen Höhe des ursprünglich vereinbarten Honorars zu.
Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und/oder Mehrfachnutzungen sind, soweit nicht im Erstauftrag geregelt, honorarpflichtig und bedürfen der Einwilligung von Friesen Enterprises.
Über den Umfang der Nutzung steht Friesen Enterprises ein Auskunftsanspruch zu.
Es gilt die im Vertrag vereinbarte Vergütung. Zahlungen sind, wenn nicht anders vertraglich geregelt, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht Friesen Enterprises ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 10% über dem Basiszinssatz nach § 1 des Diskontsatz-Überleitungsgesetzes zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt von dieser Regelung unberührt.
Erstreckt sich die Erarbeitung der vereinbarten Leistungen über einen längeren Zeitraum, so kann Friesen Enterprises dem Kunden Abschlagszahlungen über die bereits erbrachten Teilleistungen in Rechnung stellen. Diese Teilleistungen müssen nicht in einer für den Kunden nutzbaren Form vorliegen und können auch als reine Arbeitsgrundlage auf Seiten von Friesen Enterprises verfügbar sein.
Bei Änderungen oder Abbruch von Aufträgen, Arbeiten und Dergleichen durch den Kunden und/oder wenn sich die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändert, werden Friesen Enterprises alle dadurch anfallenden und bereits entstandenen Kosten von dem Kunden ersetzt und Friesen Enterprises wird von jeglichen Verbindlichkeiten gegenüber dem Kunden und Dritten freigestellt.
Bei einem Rücktritt des Kunden von einem Auftrag vor Beginn des Projektes, kann Friesen Enterprises dem Kunden folgende Prozentsätze vom ursprünglich vertraglich geregelten Honorar als Stornogebühr berechnen:
Als Kleinunternehmer bin ich nach § 19 Abs. 1 UstG verpflichtet, Umsatzsteuer nicht offen auszuweisen. Daher ist auf keiner von Friesen Enterprises ausgestellten Rechnung die Umsatzsteuer ausgewiesen.
Unvorhersehbarer Mehraufwand bedarf der gegenseitigen Absprache und gegebenenfalls der Nachhonorierung.
Friesen Enterprises ist verpflichtet, alle Kenntnisse, die sie aufgrund eines Auftrages vom Kunden erhalten, zeitlich unbeschränkt streng vertraulich zu behandeln und sowohl ihre Mitarbeiter, als auch von ihr herangezogene Dritte ebenfalls in gleicher Weise zu absolutem Stillschweigen zu verpflichten.
Der Kunde stellt der Agentur alle für die Durchführung des Projektes benötigten Daten und Unterlagen unentgeltlich zur Verfügung. Alle Arbeitsunterlagen werden von Friesen Enterprises sorgsam behandelt, vor dem Zugriff Dritter geschützt, nur zur Erarbeitung des jeweiligen Auftrages genutzt und werden nach Beendigung des Auftrages an den Kunden zurückgegeben.
Der Kunde wird im Zusammenhang mit einem beauftragten Projekt Auftragsvergaben an andere Unternehmen/Agenturen oder Dienstleister nur nach Rücksprache und im Einvernehmen mit Friesen Enterprises erteilen.
Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit, der durch Friesen Enterprises erarbeiteten und durchgeführten Maßnahmen wird vom Kunden getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Aktionen und Maßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen. Friesen Enterprises ist jedoch verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern ihr diese bei ihrer Tätigkeit bekannt werden. Der Kunde stellt Friesen Enterprises von Ansprüchen Dritter frei, wenn Friesen Enterprises auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt hat, obwohl sie dem Kunden Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Maßnahmen mitgeteilt haben. Die Anmeldung solcher Bedenken durch Friesen Enterprises beim Kunden hat unverzüglich nach bekannt werden in schriftlicher Form zu erfolgen. Erachtet Friesen Enterprises für eine durchzuführende Maßnahme eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt nach Absprache mit Friesen Enterprises die Kosten hierfür der Kunde.
Friesen Enterprises haftet in keinem Fall wegen der in den Lösungen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden. Friesen Enterprises haftet auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen und Entwürfe.
Friesen Enterprises haftet nur für Schäden, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Die Haftung von Friesen Enterprises wird in der Höhe auf den einmaligen Ertrag von Friesen Enterprises beschränkt, der sich aus dem jeweiligen Auftrag ergibt. Die Haftung von Friesen Enterprises für Mangelfolgeschäden aus dem Rechtsgrund der positiven Vertragsverletzung ist ausgeschlossen, wenn und in dem Maße, wie sich die Haftung von Friesen Enterprises nicht aus einer Verletzung der für die Erfüllung des Vertragszweckes wesentlichen Pflichten ergibt.
Der Kunde verpflichtet sich, eventuell anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften wie beispielsweise an die Gema abzuführen. Werden diese Gebühren von Friesen Enterprises verauslagt, so verpflichtet sich der Kunde, diese Friesen Enterprises gegen Nachweis zu erstatten. Dies kann auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erfolgen.
Der Kunde ist darüber informiert, dass bei der Auftragsvergabe im künstlerischen, konzeptionellen und werbeberaterischen Bereich an eine nicht-juristische Person eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse zu leisten ist. Diese Abgabe darf vom Kunden nicht von der von Friesen Enterprises gestellten Rechnung in Abzug gebracht werden. Für die Einhaltung der Anmelde- und Abgabepflicht ist der Kunde zuständig und selbst verantwortlich.
Von Friesen Enterprises eingeschaltete Freie Mitarbeiter oder Dritte sind Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen von Friesen Enterprises. Der Kunde verpflichtet sich, diese im Rahmen der Auftragsdurchführung von Friesen Enterprises eingesetzten Mitarbeiter, im Laufe der auf den Abschluss des Auftrages folgenden 12 Monate ohne Mitwirkung von Friesen Enterprises weder unmittelbar noch mittelbar mit Projekten zu beauftragen.
Alle Arbeitsunterlagen, elektronische Daten und Aufzeichnungen, die im Rahmen der Auftragserarbeitung auf Seiten von Friesen Enterprises angefertigt werden, verbleiben bei Friesen Enterprises. Die Herausgabe dieser Unterlagen und Daten kann vom Kunden gewünscht, aber nicht gefordert werden. Friesen Enterprises schuldet mit der Bezahlung des vereinbarten Honorars die vereinbarte Leistung, nicht jedoch die zu diesem Ergebnis führenden Zwischenschritte in Form von Skizzen, Entwürfen, Produktionsdaten etc. Die Herausgabe dieser Unterlagen und Daten erfolgt lediglich auf freiwilliger Basis von Friesen Enterprises.
Beauftrage Projekte im entwickelt Friesen Enterprises nach bestem Wissen und Gewissen auf Basis der ihnen zugänglichen Unterlagen und Daten und der allgemein zugänglichen (Markt)-Forschungsdaten. Einen bestimmten werblichen Erfolg schuldet Friesen Enterprises dem Kunden durch diese Leistungen nicht.
Friesen Enterprises verpflichtet sich, alle Vergünstigungen, Sonderkonditionen und Rabatte im Sinne des Auftraggebers bei der Entwicklung zu berücksichtigen und diese an den Kunden weiter zu geben.
Der Vertrag tritt mit seiner Unterzeichnung in Kraft. Er wird für die im Vertrag genannte Vertragslaufzeit abgeschlossen. Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann dieser mit einer Frist von drei Monaten von beiden Seiten zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von dieser Regelung unberührt. Eine Kündigung bedarf der Schriftform.
Kommt es im Laufe oder nach Beendigung eines Auftrages zu einem Streitfall bezüglich des beauftragten Projektes, so ist vor der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens ein außergerichtliches Mediationsverfahren zu durchlaufen. Bei Streitigkeiten in Fragen der Qualitätsbeurteilung oder bei der Höhe der Honorierung werden externe Gutachten erstellt, um möglichst eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Die Kosten hierfür werden von Kunden und Friesen Enterprises geteilt.
Der Kunde ist nicht dazu berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
Eine Aufrechnung oder Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Siegburg.
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit zu einem späteren Zeitpunkt verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll im Wege der Vertragsanpassung eine andere angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am Nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Regelung bekannt gewesen wäre.
Für die Geschäftsbeziehung sowie für alle zukünftigen Geschäfte zwischen der Firma Friesen Enterprises, Priesterbergweg 14 in 53773 Hennef (im Folgenden: Friesen Enterprises genannt), und den Bestellern gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung oder zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Bestellers erkennt Friesen Enterprises nur an, wenn dies ausdrücklich und in Schriftform vereinbart wurde. Im Einzelfall mit dem Besteller getroffene Vereinbarungen (auch Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Geschäftsbedingungen.
Der Besteller erwirbt mit der vollständigen Zahlung für die Dauer und im Umfang des Vertrages die Nutzungsrechte an allen von Friesen Enterprises im Rahmen dieses Auftrags gefertigten Arbeiten, soweit die Übertragung nach deutschem Recht oder den tatsächlichen Verhältnissen (besonders für Musik-, Film- und Fotorechte) möglich ist, für die Nutzung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.
Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
Friesen Enterprises
Patrick Friesen
Priesterbergweg 14
53773 Hennef (Sieg)
Deutschland
Telefon: 01520 7987652
E-Mail: management@friesenenterprises.com
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
Vertragsmuster von horak Rechtsanwälte www.iprecht.de.
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